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Sprachenzentrum der UZH und der ETH Zürich

AGB Module für Studierende der PhF in Studienprogramm mit Pflicht zum Spracherwerb

Rechtsgrundlage
Die Module für Studierende der PhF in Studienprogrammen mit Pflicht zum Spracherwerb bietet das Sprachenzentrum für die Philosophischen Fakultät der UZH (PhF) an. Deshalb unterstehen diese Module der Rahmenverordnung (RVO) der PhF vom 27. August 2018:

Diese Module können ein Mal wiederholt werden und gelten nach einem zweiten erfolglosen Prüfungsversuch als definitiv nicht bestanden.

Ist das definitiv nicht bestandene Modul an der PhF ein Pflichtmodul, erfolgt eine endgültige Abweisung nach §33 und Sperre nach §34 RVO PhF. Sofern das definitiv nicht bestandene Modul an ein Studienprogramm einer anderen Fakultät angerechnet werden soll, gilt deren Rahmenverordnung (RVO).

Anmeldung
Melden Sie sich innerhalb der Anmeldefrist über die Website des Sprachenzentrums an. Der Anmeldeschluss ist in jeder Kursbeschreibung angegeben.

Sobald Sie die Bestätigungs-E-Mail des Sprachenzentrums erhalten haben, ist Ihre Anmeldung verbindlich.

Abmeldung
Sie können sich vor Anmeldschluss abmelden.

Abmelden müssen Sie sich schriftlich per E-Mail über das Sekretariat des Sprachenzentrums. Eine mündliche und/oder schriftliche Abmeldung bei den Dozierenden ist nicht ausreichend.

Für das Modul „Grundlagen Latein“ gibt es nach Rücksprache mit der Kursleitung zusätzlich eine Stornierungsfrist in der zweiten Kurshälfte. Die genaue Frist wird zu Beginn des Moduls bekanntgegeben.

Kursannullierung sowie Austausch von Dozierenden
Das Sprachenzentrum kann wegen unzureichender Anmeldezahlen, Ausfällen von Dozierenden oder aus anderen wichtigen Gründen aus eigenem Ermessen einen Kurs kurzfristig annullieren.

Bei Doppelführungen von Kursen oder in Vertretungsfällen können Kurse auch von Dozierenden gehalten werden, die nicht in der Kursbeschreibung aufgeführt sind.